Wir fordern die Politik auf: #PraxenKollaps verhindern!
Die Praxen in Deutschland stehen vor dem Kollaps.
Tag für Tag setzen sie sich für Ihre Gesundheit ein – doch ihre Kräfte gehen zur Neige:
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Politik und Krankenkassen sparen die Praxen kaputt.
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Versprechen, die Praxen stärken zu wollen, werden gebrochen.
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Immer weniger medizinische Fachkräfte wollen unter diesen Rahmenbedingungen in einer Praxis arbeiten.
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Es bleibt immer weniger Zeit, um ihre Patientinnen und Patienten angemessen zu behandeln.
Es ist fünf vor zwölf! Es muss sich schnellstens etwas ändern, sonst droht der #PraxenKollaps.
Die Zeit läuft für die erforderlichen Veränderungen!
Was die Praxen brauchen:
Weniger Bürokratie – damit Praxen sich nicht um Papierkram, sondern um die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten kümmern können.
Tragfähige Finanzierung – damit Ärzte und Psychotherapeuten auch in Zeiten von steigenden Kosten und Rekordinflation wirtschaftlich arbeiten können
Sinnvolle Digitalisierung – damit nutzerfreundliche und funktionstüchtige Technik die Gesundheitsversorgung spürbar verbessert
Mehr Weiterbildung in Praxen – damit junge Ärzte und Psychotherapeuten dort ausgebildet werden, wo sie auch tatsächlich gebraucht werden
Was die Praxen leisten:
578 Millionen Behandlungsfälle und 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte pro Jahr
57 Millionen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen pro Jahr
Versorgung von 32 Millionen Chroniker-Patienten pro Jahr
Versorgung von 9,4 Millionen Tumorpatienten pro Jahr
5,9 Millionen ambulante Operationen pro Jahr
Versorgung von 83.000 dialysepflichtigen Patienten pro Jahr
Ein ganz normaler Tag in Deutschland – und in den Praxen
Bundestagspetition
Mehr als 545.000 Menschen warnen vor dem #PraxenKollaps
Die Petition zählt dank der beeindruckenden Beteiligung der Praxen gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten zu den erfolgreichsten beim Deutschen Bundestag. Mehr als eine halbe Million Menschen fordern mit ihrer Mitzeichnung die Politik dazu auf, die ambulante Versorgung in wohnortnahen Praxen zu erhalten und zu stärken. Derzeit befassen sich die Mitglieder des Petitionsausschusses mit den Vorschlägen. Als Auftakt dazu hatten sie den Petenten, KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen, zur Anhörung geladen.
Petitionsausschuss zur ambulanten Versorgung: Probleme bekannt, Taten notwendig
Erwartungen nach der Anhörung im Petitionsausschuss
Forderungen der Praxen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Die allgemeine Teuerung in den zurückliegenden Jahren macht auch vor den Praxen nicht Halt. Dazu gehören stark gestiegene Kosten für Personal, Energie, Mieten, Material oder medizinische Geräte – oder für die gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierung. Während die Verbraucherpreise zwischen 2019 und 2022 um fast 12 Prozent gestiegen sind und die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen sich ähnlich verbessert hat, haben die Praxen in dieser Zeit zusammengerechnet nur 6 Prozent mehr erhalten (sogenannter Orientierungswert). Die Praxen machen damit Jahr für Jahr Minus.
Die Preise für ärztliche Leistungen müssen jährlich so angepasst werden, dass sie die Kosten zuverlässig decken.
Die Finanzierung der Praxen ist äußerst kompliziert, das Problem aber ist ganz einfach: Sie leisten mehr als sie bezahlt bekommen. Seit Jahren schon führt die Budgetierung dazu, dass die Praxen statistisch gesehen ab Mitte November bis zum Jahresende ohne Bezahlung arbeiten. Den symbolischen Stichtag markierten sie 2023 erstmals am 15. November mit dem #ZeroPayDay als Beginn der unbezahlten Jahreszeit für Ärztinnen und Ärzte.
Die künstliche Deckelung durch Budgetierung für Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten muss entfallen, damit die Praxen jede Untersuchung und Behandlung bezahlt bekommen, die sie für ihre Patientinnen und Patienten leisten.
Im Vergleich zu anderen Ländern mit guter Gesundheitsversorgung finden in Deutschland noch zu viele Eingriffe stationär statt, also mit mindestens einer Übernachtung im Krankenhaus. Bei mehr als vier Millionen Operationen im Jahr wäre das medizinisch nicht nötig. Teilweise bezahlen so die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlungen gut viermal so viel, als wenn diese ambulant stattfinden würden. Eine solche Ambulantisierung würde auch den Patientinnen und Patienten unnötige Krankenhausaufenthalte ersparen sowie umgekehrt die Krankenhäuser entlasten. Dies kann allerdings nur funktionieren, wenn sowohl Krankenhäuser als auch Praxen für die gleiche Leistung die gleiche Finanzierung erhalten sowie – vereinfacht gesagt – die gleichen Spielregeln gelten (Zugangsvoraussetzungen, Leistungskatalog).
Die Bundesregierung hat genau das versprochen; nun muss sie dies konsequenter vorantreiben als bisher.
Immer mehr Patientinnen und Patienten haben bereits Berührung mit dem elektronischen Rezept – kurz: eRezept – oder mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – kurz: eAU. Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) flächendeckend hinzukommen und nach und nach zusätzliche Inhalte und Funktionen erhalten.
Die Praxen sind engagiert ganz vorne mit dabei, brauchen aber dringend mehr Unterstützung, und zwar in Form:
- voll ausgereifter und getesteter Technik und Software – bisher dienen die Praxen als „Teststuben“ mit erheblichem Zeitaufwand, und dies mitten im laufenden Praxisbetrieb;
- verbindlicher Mindest-Standards für Praxis-Software bei der Anpassung an die neuen digitalen Anwendungen – nicht alle Hersteller liefern, was die Praxen brauchen;
- einfacher Wechselmöglichkeiten, wenn diese Mindest-Standards nicht eingehalten werden – noch können die Praxen nicht so ohne Weiteres den Anbieter wechseln (sogenannter Lock-In-Effekt);
- zuverlässiger Server und Dienste – bislang sind diese enorm störungsanfällig, was fast täglich zu Problemen in Praxen und Apotheken führt;
- eines schnellen und einfachen Problem-Melde-Systems sowie eines verlässlichen und gut erreichbaren Technik-Supports – oft müssen die Praxen stundenlang hinterhertelefonieren und werden von A nach B geschickt;
- aufgeklärter und informierter Patientinnen und Patienten – hier sind das Bundesgesundheitsministerium und viele der gesetzlichen Krankenkassen ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen;
- einfacher Nutzungs- und Datenschutzregelungen – die bisher geplanten sind für viele Patientinnen und Patienten zu kompliziert;
- einer vollen Finanzierung aller gesetzlich vorgeschriebenen Digitalisierungsschritte – bislang zahlen die Praxen drauf;
- einer Abschaffung der Sanktionen – noch immer droht der Gesetzgeber fast ausschließlich den Praxen mit Strafzahlungen, selbst wenn sie nichts für die Verzögerung der Digitalisierung geschweige denn für die Fehlfunktion unausgereifter Anwendungen können.
Die Weiterbildung ist jene Phase, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten nach ihrem Studium in einem bestimmten Fachgebiet spezialisieren, zum Beispiel zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin für Orthopädie oder zum Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche.
Dies findet noch überwiegend in Krankenhäusern statt, obwohl diese viele Untersuchungen und Behandlungen gar nicht mehr durchführen. Das heißt, die Weiterbildung umfasst nicht mehr den vollständigen Versorgungsalltag mit den breit gefächerten Erkrankungsbildern und Diagnosen ihres Fachgebietes. Um diese auf dem medizinisch und technisch aktuellen Stand kennenzulernen, muss die Weiterbildung schwerpunktmäßig in Praxen stattfinden.
Hierfür müssen unter anderem die Gesetzgeber auf Bundes- und Länderebene Regelungen für eine entsprechende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung schaffen.
Über die auf dem Praxisschild stehenden Sprechstunden hinaus haben Praxen reichlich zu tun. Beispielsweise ist in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr Bürokratie hinzugekommen: Mehr als 61 Tage pro Jahr muss jede Praxis im Durchschnitt für „Papierkram“ aufwenden; obwohl viele Dokumentationspflichten längst durch den technischen Fortschritt überholt sind.
Krankenkassen, Rentenversicherung, Jobcenter und viele andere stellen Anfragen, fordern Berichte und ausgefüllte Formulare. Gut 90 Prozent der Praxen fühlen sich durch diese Bürokratie überlastet, die zudem rund Zweidrittel der Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner davon abschreckt, sich niederzulassen, also mit einer eigenen Praxis selbständig zu machen.
Bürokratie zu reduzieren ist eine kleinteilige Aufgabe. Die KBV hat dem Bundesgesundheitsminister bereits eine Liste mit Vorschlägen übermittelt. Beispielsweise wäre Hausärzten sowie Kinder- und Jugendlichen-Praxen damit geholfen, wenn sie bei kurzer Krankheitsdauer keine Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit oder „Kind krank“ mehr für die Arbeitgeber ausstellen müssten.
Weitere Vorschläge finden Sie in unserem Begleitpapier.
Immer wenn Ihre Ärztin oder ihr Arzt Ihnen etwas verordnet, entsteht daraus eine sogenannte veranlasste Leistung: neben Arzneimitteln zum Beispiel auch Physiotherapie, Rollstuhl oder Schuheinlagen.
Für Vertragsärzte – also jene, die ihre Leistungen für gesetzlich Versicherte mit den Krankenkassen abrechnen– gelten gesetzliche Vorgaben: Die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Dies wird von den Krankenkassen kontrolliert, mit sogenannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese sind für die Praxen sehr aufwändig.
Hinzu kommt ein finanzielles Risiko, denn Praxen können in Regress genommen werden. Beispielsweise passiert dies, wenn sich am Ende der Grippesaison herausstellt, dass sich in der Praxis weniger Menschen gegen das Grippevirus impfen ließen als die Praxis zuvor geschätzt hatte. Diese Schätzung muss sie aber bereits im Frühjahr vornehmen und die Impfdosen mehr als ein halbes Jahr vor Saisonbeginn bestellen.
Der Regress hat zur Folge, dass die Praxis die übriggebliebenen Impfdosen bezahlen muss.
All das belastet die Praxen und schreckt rund die Hälfte der Medizinstudierenden davon ab, eine eigene Praxis betreiben zu wollen.
Deshalb muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass alles, was medizinisch veranlasst und begründet ist, keine finanziellen Forderungen von gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Vertragsärztinnen und -ärzten nach sich zieht.
Erläuterungen und Lösungsvorschläge zu allen 7 Forderungen:
Arztzeit-Mangel: Warum immer weniger Zeit für die Patientenversorgung da ist
Zeit ist kostbar. Das gilt besonders, wenn dieses knappe Gut für die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt wird. Bürokratische Belastung, demografischer Wandel und eine sich ändernde Arbeitswelt sind nur ein paar Gründe, warum Ärzten und Psychotherapeuten immer weniger Zeit für ihre wichtigste Aufgabe zur Verfügung steht.
Repräsentative Befragungsergebnisse zur Lage in Praxen
Wie beurteilen Sie die folgenden Aussagen zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit?
Zeitstrahl
Wer entscheidet über Ihre Gesundheit?
Die beiden Begriffe „Freiberuflichkeit“ und „Selbstverwaltung“ klingen sehr formalistisch. Dabei steckt darin viel Lebendigkeit und Zugewandtheit – denn sie bilden zwei wichtige Eckpfeiler der täglichen Gesundheitsversorgung. Was alles dahintersteckt, erklären wir auf kbv-wie-geht’s.
Innovative Antworten auf drängende Fragen
Manche Herausforderungen brauchen regionale Lösungen: auf die jeweiligen Bedürfnisse in der Region zugeschnitten und mit Partnern sowie Know-How vor Ort. Umgekehrt können regionale Lösungen bei Erfolg gute Blaupausen für andere Regionen werden, oder gar für bundesweite Projekte und Gesetze.
Welche vielfältigen und kreativen Antworten die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen auf drängende Fragen der Versorgung vor Ort gefunden haben, zeigt der KV-InnovationsScout. Schauen Sie mal rein!